Voraussetzungen
Da Funkamateure große Freiheiten genießen, verlangt der Staat von jedem Funkamateur eine Prüfung, bevor er auf Sendung gehen darf.
Diese Prüfung kann man in zwei verschiedenen Klassen ablegen. Beiden Klassen gemein ist, dass die Prüfung aus drei Teilen besteht in denen technische, betriebstechnische und gesetzliche Kentnisse abgefragt werden. Die Klassen unterscheiden sich jedoch deutlich in ihrem Schwierigkeitsgrad und natürlich auch darin, wozu diese Prüfungen berechtigen.
Die einfachste Prüfung ist die zur Klasse E. Diese Klasse wird auch als Einsteigerklasse bezeichnet. Hier mal einige Informationen zu den Klassen:
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Die Einsteigerklasse E
Die Prüfung zur Klasse E ist die einfachere Prüfung. Das Prüfungsniveau ist etwa so, dass jeder nach ca. drei Monaten Vorbereitungszeit diese Prüfung bestehen kann.
Die bestandene Prüfung berechtigt zum Funkbetrieb in den Frequenzbereichen von 144 MHz bis 146 MHz, von 430 MHz bis 440 MHz und im 10 GHz-Bereich mit einer maximalen Sendeleistung von 10W.
Nach bestandener Prüfung erhält man ein Rufzeichen, das mit den Buchstaben DO beginnt.
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Die Klasse A
Die Prüfung zur Klasse A ist deutlich schwerer als die zur Klasse E. Die Vorbereitungszeit muss auf etwa ein halbes bis zu einem ganzen Jahr angesetzt werden. Dafür berechtigt diese Prüfung dann auch zum Funkverkehr auf allen Amateurfunkbändern. Zudem beträgt die maximale Sendeleistung 750 W.
Eine praktische Prüfung in Morsetelegraphie wird nicht mehr verlangt.
Die Prüfungen zur Klasse A und E werden im Multiple-Choice-Verfahren abgehalten. Es sind für beide Klassen Fragenkataloge erhältlich, die diese Multiple-Choice Fragen enthalten. Die Prüfungsfragen sind bei der Bundesnetzagentur erhältlich oder z.B. auch beim DARC-Verlag.
Während der Vorbereitung auf die Prüfung besteht zudem für Neulinge die Möglichkeit, unter Aufsicht eines erfahrenen Funkamateurs, selber an einer Funkstation Betrieb zu machen. Dazu gibt es seit Mai 1998 die Möglichkeit des Ausbildungsfunkverkehrs.
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